Die Geschichte der betrieblichen Altersvorsorge
in Deutschland
Anfänge der betrieblichen Altersvorsorge
Schon immer war es wichtig, sich für das Alter abzusichern. Früher, und in vielen Teilen der Welt bis heute, war dies vor allem das soziale Netzwerk beziehungsweise die eigene Familie und die nächste Generation. In manchen Bereichen war dies jedoch nicht immer möglich oder vorhanden und es musste eine Alternative her, beispielsweise im Bergbau oder der Schifffahrt. Die Idee der betrieblichen Altersvorsorge war geboren. Es gibt Aufzeichnungen von ersten Versorgungswerken aus dem 13. Jahrhundert im Bergbau in Niedersachsen.
Bei Bruderschaften, Knappschaften, Zünften und Gilden gab es verschiedene Versuche dieser allumfassenden Form der betrieblichen Altersvorsorge. Diese hatten verschiedene Namen wie Büchsenpfennig, Bruderbüchse, Seemannskasse oder später dann beispielsweise die Pensionskasse für Eisenbahner. Das Prinzip war jedoch immer das gleiche, die Absicherung der Arbeiter auf einer solidarischen Basis und die Idee breitete sich immer mehr aus.
Immer mehr verantwortungsvolle Arbeitgeber nahmen die Absicherung Ihrer ehemaligen Arbeiter und deren Familien wahr, da es auch viele Unfälle gab und Invalide, Witwen und Waisen ohne Unterstützung in große Probleme gekommen sind. Der Fürst Ludwig von Nassau-Saarbrücken verordnete schon 1769 eine Bruderbüchse für alle seine Bergleute. Diese beinhaltete auch schon Kuraufenthalte, freie Arznei sowie Krankengeld und weiter Unterstützung. Diese Knappschaftskasse wurde nach 20 Jahren erweitert zur „Knappschaftskasse bey den Nassau-Saarbrückischen und anderen Steinkohlenbergwerken“ und war damit auch umfassend für Witwen, Invaliden und Waisen zuständig. Damit war diese Knappschaftskasse sehr ähnlich den heutigen Betriebsrenteneinrichtungen.
Die erste pauschaldotierte Unterstützungskasse bei der Gutehoffnungshütte
Die erste betriebliche Altersvorsorge, die als solche offiziell bekannt ist, war die pauschaldotierte Unterstützungskasse der „Gute Hoffnungshütte“ aus dem Jahr 1832. Diese wurde später in den M.A.N. Konzern eingegliedert. Dies war noch 67 Jahre bevor durch Bismarck in Deutschland die gesetzliche Rente eingeführt wurde.
Diese Unterstützungskasse war rein Arbeitgeberfinanziert. Die Unternehmen wollten vor allem, dass Ihre Mitarbeiter auch im Rentenalter und in der Berufsunfähigkeit versorgt sind, da diese Themen damals deutlich prekärer waren als zur heutigen Zeit. Sie „unterstützten“ ehemaligen Arbeitnehmer nach dem Erwerbsleben – dadurch der bis heute gültige Name der Unterstützungskasse.
Dieses Ereignis wird als ein Ergebnis des sich damals entwickelnden „Rheinischen Kapitalismus“ gesehen. Dieser beinhaltete auch den sozialen Wohnungsbau, welche von der Gutehoffnungshütte ebenfalls für seine Arbeiter betrieben wurde. Die soziale Marktwirtschaft, speziell in Deutschland, ist ein Ergebnis dieses Rheinischen Kapitalismus. Der Rheinische Kapitalismus ist das Gegenmodell des neo-amerikanischen Modells der kapitalistischen Marktwirtschaft, welche heutzutage das allgemeine Verständnis des Kapitalismus prägt.
Immer mehr Unterstützungskassen werden gegründet
Die Anzahl der Unterstützungskassen wurde immer größer, da die Idee an Bekanntheit gewann und sich mehr und mehr durchsetzt. 1859 wurde die Unterstützungskasse bei Krupp gegründet. Manche dieser Unterstützungskassen sind bis heute aktiv, wie beispielsweise die Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung.
Diese Unterstützungskasse wurde bei Siemens schon 1872 bei Siemens für die Mitarbeiter und deren Angehörige eingeführt. Werner von Siemens bezeichnete diesen Vorgang aber nicht allein als Akt der Humanität und Nächstenliebe, „sondern wesentlich gesunder Egoismus“. Das Unternehmen wollte dadurch vor allem die hohe Fluktuation in dieser Zeit durch die Belohnung einer langen Betriebszugehörigkeit senken – und war dabei sehr erfolgreich. Die Unterstützungskasse von Siemens kam 17 Jahre vor der gesetzlichen Rente durch Bismarck und war rein Arbeitgeberfinanziert. Die Mitarbeiter mussten also kein Lohn abgeben und selbst Einzahlen
Es folgten noch weitere große Unternehmen wie BASF und HOECHST, welches im Jahr 1889 eine Unterstützungskasse einführte, im gleichen Jahr wie die gesetzliche Rentenversicherung kam.
Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung durch Bismarck
Otto von Bismarck gilt als der Begründer des Sozialversicherungssystems. 1883 kam als Erstes die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung, ein Jahr später folgte noch die Unfallversicherung. Als dritte Sozialversicherung kam am 22.06.1889 die Einführung der Gesetze für die Invalidenversicherung und Altersversicherung.
Die damalige Rentenversicherung war jedoch nicht sonderlich beliebt. Einerseits war diese mir Nettolohnminderung verbunden, wodurch viele Arbeiter weniger Lohn zum Leben hatten. Andererseits war das Renteneintrittsalter zu dieser Zeit bei 70 Jahren. Die durchschnittliche Lebenserwartung lag allerdings bei 55 Jahren und war bei den einkommensschwächeren Arbeitern eher niedriger. Aus diesem Grund waren die rein Arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskassen deutlich beliebter, da diese beispielsweise bei Siemens ein Renteneintrittsalter von 50 Jahren hatten.
Gesetzliche Regelung der betrieblichen Altersvorsorge
Aus diesen Gründen blieb die betriebliche Altersvorsorge seitdem eine wichtige Säule der Absicherung im Alter in Deutschland. Es kamen auch immer mehr Gewerkschaften, die sich für eine betriebliche Altersvorsorge eingesetzt haben und diese in Tarifverträgen schrieben. Trotzdem war die Betriebsrente vor allem in großen Unternehmen verbreitet, kleine und mittelständische Unternehmen hatten oftmals kein Angebot für Ihre Mitarbeiter.
Erstmals gesetzlich geregelt wurde die betriebliche Altersvorsorge am 19.12.1974 im „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ auch Betriebsrentengesetz (BetrAVG) genannt. Darin wurden verschiedene Inhalte geregelt, wie etwa der Schutz der Betriebsrente im Insolvenzfall, oder auch den Erhalt der Ansprüche auf die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitsplatzwechsel oder Verlust.
Ein ausschlaggebender Grund für den Erlass des Gesetzes war die Rentenversicherungsproblematik des Gesetzgebers. Durch eine einheitliche Haftungslage und Verpflichtung der Arbeitgeber sollte die drohende Altersproblematik im Rentensystem abgeschwächt werden.
Das Recht auf Entgeltumwandlung
Seit dem 01.01.2020 wurde jedem Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung gesetzlich zugeschrieben. Viele Arbeitnehmer verlangten ab diesem Zeitpunkt von Ihren Arbeitgebern eine Möglichkeit zur Entgeltumwandlung – ohne dass diese genau wussten, was zugelassen werden kann und was nicht oder dies auch organisatorisch abläuft. Steuerberater, Personalabteilungen, Geschäftsführer und Betriebsräte hatten viele ungeklärte Fragen. Das Bundesfinanzministerium regelte diese mit neuen Kommentaren und Schreiben.
Das Gesetz für die Stärkung der Betriebsrenten wird erlassen
Um weiter Klarheit bei der Rechtslage der betrieblichen Altersvorsorge zu schaffen wurde 2018 das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlassen. Dieses stärkte den Verantwortungsbereich der Tarifvertragsparteien, dass durch neue Tarifverträge die betriebliche Altersvorsorge in den Betrieben eine weitere Verbreitung findet.
Abzugsfähige Spielräume wurde erlassen und es wurden ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss festgelegt, welche Schrittweise bis ins Jahr 2021 eingeführt wurde. Dadurch bekommen nun alle Verträge mit Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15% vom Arbeitgeber. Dieser soll die gesparten Sozialabgaben ausgleichen.
Die betriebliche Altersvorsorge in der aktuellen Zeit
Die betriebliche Altersvorsorge ist in den letzten Jahren immer mehr zum Wohle der Arbeitnehmer verbessert worden, sorgt durch die größere gesetzliche Regelung aber regelmäßig für Kopfschmerzen bei Geschäftsführern und Steuerberatern.
Aktuelle Entwicklungen und Berichte zeigen aber immer mehr, dass die betriebliche Altersvorsorge in eine Schieflage gerät. Aus dem Rheinischen Kapitalismus wurde die soziale Marktwirtschaft, welches auch für die betriebliche Altersvorsorge Veränderung mit sich brachte. Ursprünglich ein Sozialmodell für die Absicherung der Mitarbeiter machen Versicherungen und Banken die betriebliche Altersvorsorge zu einem teuren Finanzprodukt. Das führt zu einer Verschlechterung der Bedingungen, da nun Renditen und Kosten und Risiken die Altersvorsorge vieler Arbeiter:innen belasten.
Früher hatte eine betriebliche Altersvorsorge keine Kosten für die Arbeitnehmer:innen, die Kosten wurden vom Unternehmen bezahlt. Heutzutage zahlen die Arbeitnehmer:innen zwischen 20% – 30% der eingezahlten Beiträge als Kosten – das bedeutet von 100€ die eingezahlt werden, kommen nur 70€ auf dem Altersvorsorgesparkonto an. Diese Verluste werden nur sehr schwer wieder erwirtschaftet und machen viele Formen der betrieblichen Altersvorsorge schädlich und nutzlos.
Viele Effekte wie die loyale Mitarbeiter werden so nicht mehr genutzt, da dadurch das Ansehen und die Rentabilität der betrieblichen Altersvorsorge schlecht gemacht werden.
Die Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge hat eine Zukunft, denn sie ist wichtiger den je. Altersarmut, dass immer mehr belastete Rentensystem und die schlechte Rendite vieler Finanzanlageprodukte wie Rister- und Rürup-Rente machen es unerlässlich, sich wieder zurück zu orientieren zu dem was die betriebliche Altersvorsorge einmal wahr – ein Sozialmodell.
Es müssen also alle unnötigen Beteiligten aus dem System der betrieblichen Altersvorsorge gestrichen werden. Banken, Versicherungen, Fonds und der freie Kapitalmarkt – bei der ursprünglichen Form der betrieblichen Altersvorsorge waren diese ganzen Beteiligten nicht dabei und Sie werden auch bald wieder gehen – wie ein ungebetener Gast der endlich verschwindet. Mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse können Unternehmen so sicher und einfach wie noch nie heutzutage eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter durchführen, die sehr rentabel und komplett sicher ist – garantiert. Für weitere Informationen beraten Sie gerne die Experten der pauschaldotierten Unterstützungskasse der Spartacus Advisors GmbH.