Die häufigsten Fragen über die pauschal dotierte Untersützungskasse

und unsere Antworten dazu

Bei unserer Mission, die pauschal dotierte Unterstützungskasse wieder zum Standard der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland zu machen begegnen uns immer die selben Fragen. Hier stehen die Antworten dazu!

Was ist die Unterstützungskasse?

Die pauschal dotierte Unterstützungskasse unterscheidet sich stark von den bekannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge – trotzdem ist auch die Unterstüzungskasse sehr leicht zu verstehen. Bei der ersten Begegnung mit dieser Möglichkeit der Betriebsrente tauchen oftmals die gleichen Fragen auf, diese wollen wir hier in unseren FAQs beantworten. Den nur wenn alle Fragen durch Antworten ersetzt wurden entsteht das Verständnis für die Chancen und Möglichkeiten für dieses ausergewöhnliche Modell.

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtsfähige und selbstständige Versorgungseinrichtung und kann als eingetragener Verein, GmbH oder Stiftung organisiert sein. Sie ist mit einem eigenen Sondervermögen ausgestattet. Die Unterstützungskasse kann für ein Unternehmen oder mehrere Unternehmen tätig sein, in diesem Fall spricht man auch von einer Gruppenunterstützungskasse.

Die Idee für die Unterstützungskasse wurde geboren, weil die Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge von sich trennen wollen und es im 19. Jahrhundert noch keine Banken und Versicherungen in der heutigen Zeit gab. Damit ist die Unterstützungskasse der älteste Durchführungsweg der Betriebsrente und bis heute noch einer von insgesamt fünf Durchführungswegen.

Die Arbeitgeber sind Mitglied in der Unterstützungskasse und zahlen die Beiträge für die Arbeitnehmer:innen ein. Die Arbeitnehmer:innen sind nicht direkt Mitglied in der Unterstützungskasse.

Wie bei jeder betrieblichen Altersvorsorge gilt der § 1 Abs. 1 BetrAVG: Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt. Dies ist die sogenannte Subsidiärhaftung.

Da die Unterstützungskasse keinen Rechtsanspruch auf die Leistung gewährt, unterliegt diese nicht der Versicherungsaufsicht und ist deshalb in der Wahl der Anlage frei.

Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse wird das Vermögen meistens in das Unternehmen zurück investiert. Das Trägerunternehmen profitiert von dieser Innenfinanzierung und kann dadurch mit der Liquidität arbeiten.

Im Falle einer Insolvenz ist die Zusage an den Arbeitnehmer vollständig durch den Pensions-Sicherungs-Verein gedeckt.

Die nachgelagerte Besteuerung bezeichnet das Prinzip, dass Aufwendungen oder Beiträge für den Erwerb eines Rentenanspruchs in der Zeit der Einzahlung durch Steuerbefreiungen und Sonderausgabenabzug frei von der Einkommenssteuer sind. Sie gelten als steuerlich abzugsfähige Ausgaben.

Dafür werden dann bei Rentenbezug diese Einkünfte in voller Höhe als steuerpflichtiges Einkommen angesehen und dann nachgelagert besteuert.

Die nachgelagerte Besteuerung gilt neben der gesetzlichen Rente auch für die Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente, wozu auch die Erziehungsrente gehört. Die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge aus der pauschaldotierten Unterstützungskasse unterliegen ebenfalls der nachgelagerten Besteuerung. Aus diesem Grund sollte die Kapitalauszahlung auf mehrere Jahre verteilt werden, um nicht in einem Jahr in den hohen Spitzensteuersatz zu kommen.

Das Trägerunternehmen ist das Unternehmen, das den Versorgungsträger für seine Mitarbeiter bei der betrieblichen Altersvorsorge beauftragt. Die Trägerunternehmen sind somit in den meisten Fällen die Arbeitgeber, die die Versorgungszusage für die berechtigten Arbeitnehmer machen. Der Begriff wird nur bei den Durchführungswegen der Unterstützungskasse, der Pensionskasse und des Pensionsfonds genutzt.

Mezzaninekapital ist Kapital, welches Fremdkapitaleigenschaften hat, jedoch dem Eigenkapital zugerechnet werden kann und ist somit eine Mischform aus diesen Kapitalarten. Unter dem Begriff Mezzaninekapital und Mezzaninefinanzierung sind diese speziellen Arten der Unternehmensfinanzierung als Sammelbegriff vereint. Diese hybriden Finanzierungsinstrumente sind unter anderem Genussrechte und wertpapierverbriefte Genussscheine, stille Beteiligungen oder partiarische Darlehen.

Die Unternehmen erhöhen dadurch ihr Eigenkapital in der Bilanz, geben dabei dem Kapitalgeber jedoch keinen Einfluss, geben also keine Stimmrechte oder Residualansprüche ab. Die Kapitalgeber haben nicht die Rechte wie normale Gesellschafter.  

Das Mezzaninekapital weist folgende Eigenschaften auf:

  • Nachrangigkeit: Die Nachrangigkeit bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz das Mezzaninekapital nach dem der normalen Gläubiger angetastet wird. Es wird aber vor dem der Eigenkapitalgeber genutzt, wo ein Unterschied ist. Es wird als wirtschaftliches Eigenkapital betrachtet.
  • Rückzahlungsverpflichtungen: Es besteht die Verpflichtung, es zurückzubezahlen, da es nur eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht.
  • Geringes Mitspracherecht: Das Mitspracherecht der Kapitalgeber ist äußerst gering. Es bestehen meist nur Kontrollansprüche und Informationsansprüche.
  • Flexibilität: Die Ausgestaltung von Konditionen unterliegt geringeren gesetzlichen Vorgaben als bei anderen Finanzierungsmöglichkeiten. Durch diese Flexibilität können die Vertragspartner sehr frei agieren.

Die Vorteile für das Unternehmen sind, dass diese Kapital beschaffen, ohne Stimmrechte abzugeben und ohne sich von Banken abhängig zu machen. Die flexiblen Möglichkeiten machen eine individuelle Anpassung möglich und die Kapitalkosten sind geringer, als würde man Eigenkapital aufnehmen.

Die Nachteile sind, dass die Kosten meistens höher sind als bei klassischem Fremdkapital, dass die Kapitalgeber am Gewinn und der Wertsteigerung des Unternehmens beteiligt sind.

Das Investment der Unterstützungskasse in das Trägerunternehmen ist als Mezzaninekapital ebenso dem Eigenkapital zurechenbar. Es entsteht somit eine Art langfristiges Darlehen der Mitarbeiter an das Unternehmen mit deren Altersvorsorge, gebündelt durch die Unterstützungskasse.

Die Üblichkeit einer Versorgungszusage bedeutet, dass die Zusage einem Fremdvergleich standhalten muss. Eine Versorgungszusage, die sich ein Gesellschafter Geschäftsführer bei seinem Unternehmen gibt, darf nicht eklatant höher und besser sein, als es allgemein üblich ist – also als unter anderem ein vergleichbarer Geschäftsführer erhalten würde. Sollte die Versorgungszusage dem Fremdvergleich nicht standhalten, wird die Versorgungszusage steuerlich nicht anerkannt.

Das bis dahin angesparte Kapital (Einzahlungen durch Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeteiligung + Zinseszinsen) wird an die Hinterbliebenen ausgezahlt. 

Das bis dahin noch nicht ausgeschüttete Kapital wird an die Hinterbliebenen entweder als Rente weiter ausgezahlt bis das Kapital aufgebraucht ist oder der Restwerts der Unterstützungskasse wird als Abfindungsbetrag ausgezahlt.  

Die Auszahlungen werden gleich wie bei den Arbeiternehmern vorgenommen. 

Die Auszahlung kann von jedem individuell vereinbart werden. Die Auszahlung kann nicht vor definiertem Rentenbeginn geschehen, ist daher auch nicht von ALG II betroffen, sollte der Fall mal eintreten. Ist das Rentenalter erreicht und die Auszahlung wird gewünscht (Achtung: Muss vom Rentner selbst geschehen, ansonsten bleibt das Geld im Unternehmen) kann entschieden werden, ob eine Einmalzahlung oder eine monatliche Ratenzahlung erfolgen soll. Ratenzahlung ist für Rentner deutlich besser, weil dann die Steuer nicht so hoch wird.

Ja, die betriebliche Altersvorsorge in der pauschaldotierten Unterstützungskasse kann unabhängig von der voraussichtlichen Dauer der Anstellung im Unternehmen abgeschlossen werden.  

Die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters bedeutet, er legt einen Teil seines Bruttolohns in seine bAV (angenommen 100 €), vor Abzug der Steuer und Sozialabgaben.

Netto spürt der Mitarbeiter, dass er ca. 50 € weniger überwiesen bekommt, wegen der gesenkten Steuern und Sozialabgaben.

Durch die gesenkten Steuern und Sozialabgaben beim Mitarbeiter, senkt sich auch der Arbeitgeberanteil bei bspw. Krankenversicherung etc., bei unserem Beispiel ca. 15 €, also 15 %

Diese 15 % muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter geben, da der Mitarbeiter diese sowieso bekommen hätte, in Form der Sozialabgaben.

Dadurch werden für den Mitarbeiter 115 € in seine bAV eingezahlt, wovon der Mitarbeiter nur 50 € weniger in der Tasche spürt.

Ja, bei einer pauschal dotierten Unterstützungskasse können die Beiträge gesenkt werden. Alle Aussagen, die eine Senkung verneinen, beziehen sich auf den Sonderfall der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse. 

Weitere Informationen über die Senkung der Beiträge gibt es auf unserer Informationsseite

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen bezüglich der Unterstützungskasse? Dann nutzen Sie unser Kontaktformular und senden Sie uns eine Nachricht. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen und freuen und auf den gemeinsamen Austausch.

Weiterleitung

Wollen Sie www.pauschaldotierte-unterstuetzungskasse.com verlassen und zu den Experten von Spartacus Advisors weitergeleitet werden? 

Nein, ich möchte mich noch etwas über die pauschaldotierte Unterstützungskasse informieren

Ja, ich möchte zu den Beratern für die pauschaldotierte Unterstützungskasse weitergeleitet werden 

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