5 einfache Tipps, die jeder bei der Entgeltumwandlung beachten sollte

Die Entgeltumwandlung bietet den einen oder anderen Fallstrick
Lassen Sie die nervigen Fehler bei der Entgeltumwandlung die anderen machen.

Entgeltumwandlung.

Ein sehr kompliziert-deutsch klingendes Wort für einen sehr einfachen Vorgang.

Die Entgeltumwandlung beschreibt den Vorgang, bei dem Mitarbeiter:innen eines Unternehmens einen Teil Ihres Gehalts nicht auf das Konto überwiesen bekommen und dieser Teil direkt in eine Altersvorsorge fließt. Diese Altersvorsorge nennt man dann die betriebliche Altersvorsorge oder Betriebsrente.

Dieser Vorgang ist vergleichbar mit dem Beitrag zur gesetzlichen Rente, der auch abgezogen wird, bevor das Gehalt auf unserem Konto ankommt.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente können wir den Betrag zur betrieblichen Altersvorsorge selbst festlegen und dadurch die Höhe unserer späteren Rente aktiv beeinflussen.  

Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung aus?

Die Entgeltumwandlung hat den gegenteiligen Effekt einer Gehaltserhöhung.

Wenn man von seinem Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung von 100€ pro Monat bekommt, werden auch automatisch die Steuern und Sozialabgaben höher. Deswegen erhöht sich der Nettolohn, also der Betrag der dann tatsächlich auf unserem Konto ankommt, nur um ca. 50€.

Bei einer Entgeltumwandlung von 100€ senken wir unseren Bruttolohn um diesen Betrag. Das Gleiche passiert mit den Steuern und Sozialabgaben, auch diese werden gesenkt. Aus diesem Grund reduziert sich unser Nettolohn auch nur um ca. 50€.

Das bedeutet, dass jeden Monat 100€ in unsere Altersvorsorge eingespart werden, davon aber nur 50€ zu spüren sind.

Welchen Einfluss hat die Entgeltumwandlung auf die Lohnnebenkosten?

Der Arbeitgeber spart bei diesem Prozess ebenfalls Sozialabgaben. Zum Beispiel bei den Krankenversicherungsbeiträgen, welche jeweils zur Hälfte von Mitarbeiter:in und Unternehmen gezahlt werden. Diese Ersparnis des Unternehmens liegt zwischen 15% und 20% der Entgeltumwandlung. Da ohne die Entgeltumwandlung dieses Geld für euch ausgegeben worden wäre, muss der Arbeitgeber mindestens 15% auf die Entgeltumwandlung zugeben.

Das bedeutet, eine Entgeltumwandlung von 100€ bewirkt, dass mindestens 115€ in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Auf dem Konto merkt man aber nur 50 €, die weniger ankommen. Das bedeutet eine Steigerung 130%.

Ist Entgeltumwandlung steuerfrei?

Die Entgeltumwandlung hat verschiedene Freibeträge, bis zu welchen diese jeweils von Steuer und Sozialabgaben befreit ist. Das hängt davon ab, welchen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen gewählt wurde.

Bis zu einer Grenze von 284 € im Jahr 2021 ist der Betrag befreit von Sozialabgaben. Bei allen höheren Betragen der monatlichen Entgeltumwandlung müssen Sozialabgaben gezahlt werden.

Bis zu einer Grenze von 568€ ist der Beitrag steuerfrei, allerdings gilt dies nur bei den Durchführungswegen der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.

Mit diesem Trick wird die Entgeltumwandlung komplett steuerfrei

Bei der Entgeltumwandlung mit einer Direktzusage und einer pauschaldotierten Unterstützungskasse sind die Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Aus diesem Grund rechnen sich diese Durchführungswege für alle Einkommensschichten mehr. Mitarbeiter mit niedrigerem Einkommen können höhere Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, ohne durch zusätzliche Steuern gepeinigt zu werden. So können beispielsweise 600 € umgewandelt werden, wovon Netto nur 300€ gespürt werden, ohne dass darauf noch  bei der Einzahlung Steuern anfallen.

Höhere Einkommen profitieren davon auch, da diese mehr vom Bruttoeinkommen umwandeln können, ohne durch die Steuerfreigrenze künstlich gedrückt zu werden. Somit können auch Entgeltumwandlungen von beispielsweise 1000€ vereinbart werden, ohne dass dabei die Steuern eine Frage spielen.

Die Entgeltumwandlung ohne Arbeitgeberanteil

Früher war es möglich eine Entgeltumwandlung ohne einen Zuschuss vom Arbeitgeber durchzuführen. Manche Arbeitgeber nutzten dies, um ihre Lohnnebenkosten somit zu senken. Dieses Vorgehen war aber sehr unfair, da das Geld ohne die Entgeltumwandlung für den Mitarbeiter gezahlt worden wäre, und zwar in Form von Sozialabgaben an den Staat.

Aus diesem Grund wurde gesetzlich festgelegt, dass ab 2019 jeder Neuvertrag mit mindestens 15% vom Arbeitgeber bezuschusst werden muss. Ab 2022 sind dann auch Bestandsverträge dabei eingeschlossen.

5 Tipps für eine kluge Entgeltumwandlung

Jeder Cent zählt bei der Altersvorsorge
Bei der Entgeltumwandlung geht es um jeden Cent. Der Zinseszinseffekt bringt hier den Hebel und bringt langfristig deutlich mehr Rendite bei den kleinsten Beträgen.

Durch das bisherige Wissen sehen wir also, dass das Thema der Entgeltumwandlung und dessen Auswirkungen auf die Altersvorsorge nicht sehr kompliziert zu verstehen ist und tolle Auswirkungen auf die Altersvorsorge hat. Um diese Auswirkungen perfekt zu nutzen, kommen jetzt unsere fünf Tipps für eine kluge Entgeltumwandlungsstrategie:

Tipp 1: Das Recht auf Entgeltumwandlung und betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen

Bei der Altersvorsorge ist es wichtig, auf viele Pferde zu setzen, um die verschiedenen Risiken zu streuen. Es ist inzwischen allseits bekannt, dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr reicht, den Lebensstandard im Alter zu halten.

Die private Altersvorsorge hat viele verschiedene Möglichkeiten und davon sollten auch mehrere genutzt werden, jedoch können diese auch nicht wie erwartet verlaufen oder durch das persönliche Schicksal wie Arbeitslosigkeit etc. frühzeitig aufgelöst werden.

Mit der betrieblichen Altersvorsorge setzt man auf die dritte Säule der Altersvorsorge in Deutschland und egal was einem von windigen Versicherungsvertretern erzählt wird – und da sind einige dabei, welche bis heute das Gegenteil erzählen – seit 2002 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihren Angestellten eine Möglichkeit der Entgeltumwandlung anzubieten.

Hat sich Ihr Arbeitgeber bisher dazu noch nicht gerührt, können Sie auch aktiv auf diesen zugehen und dies bei Ihrem Personalverantwortlichen ansprechen.

Arbeitgeber machen sich haftbar, wenn Sie darauf nicht eingehen. Schließlich verwehren Sie Ihnen dadurch eine Möglichkeit für das Alter vorzusorgen und bringt Sie damit in eine schlechtere Lage und vielleicht sogar in die Gefahr der Altersarmut

Hat Ihr Arbeitgeber Sie nicht aktiv verzichten lassen und auch kein Angebot gemacht, können Sie diesen verklagen, sodass Ihr Arbeitgeber Ihnen diese entstandene Benachteiligung ersetzt. Sie haben schließlich ein Recht darauf.

Und es gibt auch viele gute Gründe diese wahrzunehmen. Die Einzahlungen in unserem Beispiel oben waren um 130% (115€) höher, als die Reduktion, die wir auf dem Konto gespürt haben. Das bedeutet, dass die Rendite am Ende deutlich höher ist, als diejenige, welche wir erreicht hätten, wenn wir nur der Nettobetrag, also die 50€ angelegt hätten.

Ein weiterer Punkt ist, dass die betriebliche Altersvorsorge sehr gut geschützt ist und selbst bei Arbeitslosigkeit und vergleichbaren Fällen nicht frühzeitig aufgelöst werden kann. Das schützt Sie in diesen Fällen davor, Ihre gesamte Altersvorsorge auflösen zu müssen und im Alter dann von Altersarmut betroffen zu sein.

Aus diesen Gründen sollten Sie auf jeden Fall überprüfen, wie Sie das Maximum mit Ihrem Recht der Entgeltumwandlung erreichen können

Tipp 2: Die Entgeltumwandlung regelmäßig anpassen

Einmal eingerichtet ist es wichtig, die Entgeltumwandlung an Ihre aktuelle Lebenssituation anzupassen. Wenn Sie als Einsteiger frisch in Ihrem Job angefangen haben, werden Sie nicht so viel Netto entbehren wollen oder können. Wenn Sie dann aber älter sind und dementsprechend Ihr Gehalt auch deutlich gestiegen ist, sollten Sie auch die Entgeltumwandlung dementsprechend anpassen.

Ein Anhaltspunkt kann dabei das Verhältnis der Entgeltumwandlung zum Bruttogehalt sein. Verdienen Sie am Anfang 1700€ Brutto, und sie wandeln 170€ in Ihre Altersvorsorge um, sind das 10%.

Nach ein paar Jahren und einer Beförderung erhalten Sie 3000€ Brutto. Dann sollten Sie die Entgeltumwandlung auch auf 300€ erhöhen. Schließlich erhöht sich mit Ihrem gestiegenen Gehalt auch Ihr Lebensstandard und Ihre finanziellen Möglichkeiten für das Alter vorzusorgen.

Kleine Gehaltserhöhungen nutzen oder der kalten Progression ein Schnippchen schlagen

Ein weiterer Anlass für die Erhöhung der Entgeltumwandlung kann eine kleine Gehaltserhöhung sein. Diese kommen bei Betrieben in unterschiedlichen Formen vor, entweder, weil das Jahr gut gelaufen ist, oder als Anpassung an die Inflation oder wegen eines Schrittes der Tarifvertragsanpassung.

Diese kleinen Gehaltserhöhungen sind aber mehr wie ein feuchter Händedruck als eine wirkliche Verbesserung. Bei einer Erhöhung um 50€ kann es sein, dass Sie davon nur zwischen 20€ und 25€ auf dem Konto merken. Bei bestimmten Schritten kommt hier noch die kalte Progression ins Spiel und Sie merken von dieser Gehaltserhöhung gar nichts auf dem Konto.

In diesen Fällen kann es sich lohnen, direkt bei der Mitteilung der Lohnerhöhung die Entgeltumwandlung im gleichen Schritt zu erhöhen. Den jeden Monat 57,50€ (50€ + mind. 15%) mehr in die Altersvorsorge eingezahlt zu bekommen, erhöht die Summe im Alter enorm und kann durch den Zinseszinseffekt einen großen Unterschied ausmachen.

Tipp 3: Entgeltumwandlung und betriebliche Altersvorsorge bei Gehaltsverhandlung einbringen

Die Entgeltumwandlung sollte in jeder Gehaltsverhandlung ein wichtiger Punkt auf der Liste sein. Je nach Durchführungsweg ist hierbei für den Arbeitgeber ein großes Interesse dabei, diese möglichst zu steigern. Wenn sich Ihr Arbeitgeber also sehr hart zeigt, Ihren gewünschten Betrag nicht erfüllen zu wollen, können Sie Ihm so ein Angebot machen, indem Sie den Betrag aufteilen.

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Arbeitgeberzuschuss zu erhöhen. Sollte Ihr Arbeitgeber also nur 20% als Zuschuss zu Ihrer Entgeltumwandlung zahlen, wäre es eine gute Möglichkeit zu fordern, diesen Zuschuss zu erhöhen. Auch nur wenige Prozent können hier einen erheblichen Unterschied machen. Schließlich bekommen Sie diesen Zuschuss dann auf Ihre gesamte Entgeltumwandlung, auch wenn Sie diese in Zukunft noch erhöhen sollten. Zusammen mit dem Zinseszinseffekt holen Sie sich somit eine gute Möglichkeit mit Ihrem Verhandlungsgeschick im Alter etwas gönnen zu können.

Tipp 4: Die volle Ersparnis der Lohnnebenkosten einfordern

Gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber als Zuschuss nur die gesetzliche Mindestgröße von 15%? Dann sollten Sie einmal im Internet recherchieren, wie viel Lohnnebenkosten das Unternehmen durch Ihre Entgeltumwandlung spart.

In Baden-Württemberg bspw. liegt der aktuelle Wert der Lohnnebenkosten auf der Arbeitgeberseite bei 19,67 %. Das heißt bei einer Entgeltumwandlung von 100 € und einem Arbeitgeberzuschuss von 15 %, also 15 €, spart sich Ihr Arbeitgeber jeden Monat 4,64 €. Diese 4,64€ hätte Ihr Arbeitgeber an Sozialabgaben für Sie zahlen müssen, würden Sie keine Entgeltumwandlung machen. Sie können genau mit diesem Argument ihren Arbeitgeber auffordern wenigstens den vollen Betrag in die Altersvorsorge zu geben. Eigentlich sollte er von sich aus schon mal mindestens 20% geben, da er diesen Betrag ja sowieso hätte zahlen müssen. Wenn er sich nicht kulant zeigt, fordern Sie 19,5% Zuschuss.

Denn dieser Prozentsatz machen einen großen Unterschied. Pro Monat 4,64€ mehr zu haben macht auf das Jahr gesehen 55,68€ aus. Und durch den Zins und Zinseszinseffekt sind das auf die gesamte Ansparzeit gesehen deutliche Unterschiede.

Zögern Sie also nicht, das Ihnen zustehende Geld auch einzufordern.

Tipp 5: Die Kosten der Geldanlage beachten

Dieser Punkt entscheidet bei vielen Anlagemöglichkeiten zwischen Rentabilität oder Geldverbrennung, denn nicht jede betriebliche Altersvorsorge ist auch rentabel und bringt den gewünschten Erfolg der Geldvermehrung und Absicherung.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Vorschlag für die betriebliche Altersvorsorge macht, zögern Sie also nicht nach einer vollständigen Kostenaufstellung zu fragen, welche Sie bezahlen müssen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge mit einer Direktversicherung im Hintergrund können diese ziemlich hoch sein. Unabhängige Vergleiche haben hier gezeigt, dass es Verträge am Markt gibt, bei welchen 30 % der Einzahlungen für die Kosten der Versicherer weggehen. Das bedeutet, dass von 100 €, die Sie einzahlen, nur 70 € für Sie angelegt werden und 30 € nur für die Bezahlung der Versicherung verwendet werden. Diesen Abzug muss Ihre Anlage erstmal erwirtschaften, damit Sie überhaupt einen Gewinn bekommen und Rendite erwarten können.

Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse werden die Kosten dem Unternehmen gesondert in Rechnung gestellt. Das hat drei Vorteile:

  1. Die Rechnung kann als Betriebsausgabe gebucht werden
  2. Die Einzahlungen in die Altersvorsorge der Mitarbeiter:innen und Geschäftsführer:innen wird nicht durch diese versteckten Kosten geschmälert
  3. Es gibt eine Verzinsung ab dem ersten Euro.

Die Kosten können also ein echter Grund für eine Ablehnung sein. Gerade für Angestellte, die häufig das Unternehmen wechseln, werden viele Verträge der betrieblichen Altersvorsorge nicht rentabel, da diese nie den Punkt überschreiten, wo die Kosten durch die Rendite überschritten werden und somit einen Gewinn erwirtschaften. Und bei jedem neuen Vertrag mit einer Direktversicherung fallen wieder neue Kosten an. Ist es möglich, einen teuren Versicherungstarif mit zu einem neuen Arbeitgeber zu nehmen, sollte man diese Möglichkeit in Betracht ziehen, anstatt einen zweiten Tarif mit neuen Kosten abzuschließen? Weniger Verträge vom gleichen Produkt helfen auch, die Übersicht zu behalten und die spätere mögliche Rente genauer berechnen zu können, da dann weniger Variablen in der Berechnung sind.

Aus diesem Grund lohnt sich nur die pauschaldotierte Unterstützungskasse für die Gruppe an Angestellten, weil hier auch mit zwei, drei Jahren Einzahlungen und einer jährlichen Rendite bei einer Verzinsung ab dem ersten Euro die Gewinnzone erreicht wird. 

Unser Fazit zur Entgeltumwandlung für Angestellte

Die Entgeltumwandlung sollte genau berechnet und analysiert werden
Eine Entgeltumwandlung lohnt sich in vielen Fällen, aber auch nicht in allen.

Einmal verstanden ist das Prinzip der Entgeltumwandlung und dessen Sinnhaftigkeit leicht nachzuvollziehen. Aber wie bei vielen Dingen kommt es auch hier auf die Rahmenbedingungen an, ob damit wirklich der maximal mögliche Gewinn für die Altersvorsorge erzielt wird. Gerade die Kosten und der Durchführungsweg sind dabei entscheidend, daher sollten diese auch im Vorhinein genauestens überprüft werden.

Aber auch bei niedrigeren Renditeerwartungen, als vielleicht bei guter Geldanlage am Kapitalmarkt erreicht werden könne, sollte eine Entgeltumwandlung und eine betriebliche Altersvorsorge als weiter Absicherungsmaßnahme in Betracht gezogen werden. Schließlich ist dieses Instrument der Altersvorsorge deutlich besser vor Pfändung und Hartz IV geschützt als Produkte der privaten Altersvorsorge.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an unsere Experten der betrieblichen Altersvorsorge der Spartacus Advisors GmbH wenden. Wir unterstützen und beraten Sie für eine profitable Entgeltumwandlung bei Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.

 

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