8 Falschaussagen über die Unterstützungskasse

Am 30.03.2021 um 23:20 Uhr ist ein Artikel von Mauritius Kloft bei T-Online erschienen. Dieser hat den Titel „Warum sich die Unterstützungskasse für Besserverdiener lohnt“. Mir ist dieser Artikel zwei Wochen später per Zufall aufgefallen und ich war entsetzt. In dem kurzen Artikel von Herrn Kloft waren so gravierende Falschaussagen, wie ich diese selten in neu erschienenen Artikeln erlebt hatte.

Ähnliches passiert allenfalls bei älteren Artikeln, wenn diese noch online sind, obwohl sich die Gesetzeslage inzwischen verändert hat. Da dieser Artikel gerade einmal zwei Wochen alt ist und bei so einer viel besuchten Website publiziert wurde, möchte ich hier nun darauf reagieren. Mit diesem Blogbeitrag möchte ich die Falschaussagen kommentieren, bzw. korrigieren, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Eins noch vorweg: Das Feld der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland ist sehr komplex. Die vielen Gesetzesänderungen der letzten Jahre machten es noch deutlich komplizierter. Für Laien ist es sehr schwierig, hier den Überblick zu behalten, besonders wegen der Ähnlichkeit der Namen und der vielen Sonderregeln bei einzelnen Durchführungswegen. Ich werde im Hauptteil auf die acht Hauptfalschaussagen aus dem Artikel eingehen:

Falschaussage 1: Die Unterstützungskasse ist keine Form der staatlichen Hilfen

Bei dieser Aussage kommt es darauf an, wie staatliche Hilfen definiert wird. Wenn nur rein finanzielle Zuschüsse als staatliche Hilfen gelten, dann ist die Unterstützungskasse keine Form der staatlichen Hilfe. Wenn man das Nutzen der steuerlichen Lenkungsfunktion als staatliche Hilfe bezeichnet, ist die Unterstützungskasse eine große staatliche Hilfe.

Dies passiert, wenn die Unternehmen die Möglichkeit nutzen, durch die Dotierung der Zusagen der Mitarbeiter und Angestellte, allein ein Drittel der Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter aus Steuerersparnissen zu bezahlen. Zusätzlich sind die Unterstützungskassen steuerbefreit und die Zusagen sind gesetzlich zu 100 % gesichert durch den Pensionssicherungsverein (PSV).

Da die betriebliche Altersvorsorge als kollektive Sozialleistung nicht dafür gedacht ist, den Einzelnen zu fördern, sondern das Kollektiv zu unterstützen, wenden sich die staatliche Hilfe auch primär dorthin, wo diese viel bewirken kann: bei den Unternehmen selbst. Es soll diesen attraktiv gemacht werden, möglichst viel für Ihre Mitarbeiter vorzusorgen und dadurch allen Mitarbeitern diese Sozialleistung zukommen zu lassen. Es wird eine Win-win-Situation geschaffen.

Ein staatlicher Zuschuss gekoppelt an den Beitrag würde vor allem Angestellte mit kleinen Einkommen benachteiligen, welche eine Entgeltumwandlung in der vorausgesetzten Höhe nicht stemmen könnten.

Falschaussage 2: Die Art der betrieblichen Altersvorsorge richtet sich besonders an Besserverdiener

Bei dieser Aussage muss betrachtet werden, welche Form der Unterstützungskasse gewählt wird.

Die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse, die mit einer Versicherung die Beiträge sichert, hat diesen Effekt, dass Sie sich besonders an Besserverdiener richtet. Diese Form ist wie eine Direktversicherung, die mit einem Zwischenschritt nutzt, um die Grenzen der Steuerbefreiung zu umgehen.

Die pauschal dotierte Unterstützungskasse hingegen, lohnt sich vor allem für Geringverdiener, welche nur einen kleinen Beitrag ihres Gehalts umwandeln können oder vielleicht sogar nur rein Arbeitgeberfinanziert an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligt sind. Da die pauschal dotierte Unterstützungskasse vollkommen ohne Banken und Versicherungen auskommt, werden hier die Beiträge ab dem ersten Euro verzinst. Die Kosten bezahlt das Unternehmen.

Das bedeutet, bei den Versicherungen werden kleine Beiträge von den Kosten und Abschlussprovisionen aufgefressen werden und eine positive Rendite tritt in vielen Fällen nie ein. Die Sparer:innen bekommen also nie mehr raus als sie eingezahlt haben. Der Vergleich liegt nahe, dass sich diese Form der bAV an Besserverdiener richtet.

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse richtet sich an alle Begünstigte, da diese jeden eingezahlten Euro auch verzinst und die Rente deutlich mehr aufbessert. Sie ist dadurch unabhängig vom Einkommen eine gute Wahl.

Falschaussage 3: Sie wird meistens von einem Unternehmen direkt betrieben

Diese Aussage ist in vielerlei Hinsicht falsch. In den seltensten Fällen wird die Unterstützungskasse direkt vom Trägerunternehmen betrieben. Dies ist nur bei größeren Unternehmen wie Siemens der Fall. Die häufigste Form ist, dass eine Unterstützungskasse als Gruppenunterstützungskasse für viele Unternehmen genutzt wird. Der Vorteil dabei ist, dass der Verwaltungsaufwand und die Kosten geteilt werden können. Dadurch sinken die Kosten im Vergleich zu den versicherungsförmigen Durchführungswegen nochmals deutlich.

Die Trägerunternehmen und deren Mitarbeiter haben dadurch keinerlei Nachteile. Sollte ein Unternehmen aus der Gruppenunterstützungskasse nicht mehr zahlungsfähig sein, gibt es keinerlei Zugriffsrecht auf das Vermögen der anderen Mitglieder im Verein.

Falschaussage 4: Eine Unterstützungskasse ähnelt der Pensionskasse

Die Unterstützungskasse ähnelt in keinster Weise der Pensionskasse. Die einzige Gemeinsamkeit ist, grob gesehen, das System der betrieblichen Altersvorsorge generell. Sobald die beiden Durchführungswege genauer verglichen werden, sind die großen Unterschiede offensichtlich. Dann fällt auf, dass die Pensionskassen am ehesten der Direktversicherung/Lebensversicherung ähneln.

Ein großer Unterschied ist, dass es für die pauschal dotierte Unterstützungskasse keine Aufsicht durch die Bafin gibt, eben weil diese keine Versicherung oder Bank ist. Bei der Unterstützungskasse entscheiden die Unternehmer zusammen mit der Unterstützungskasse, in welcher Form und Höhe das Vermögen investiert werden soll. Das ist bei allen versicherungsförmigen Durchführungswegen nicht möglich.

Falschaussage 5: Der Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend

Es ist wahr, dass die Politik einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss eingeführt hat. Dieser gilt jedoch nur bei den Durchführungswegen mit der Pensionskasse, dem Pensionsfond und der Direktversicherung. Die Direktzusage und die Unterstützungskasse sind bei diesem Gesetz ausgenommen.

Falschaussage 6: Die U-Kasse lohnt sich eher für Besserverdiener

Diese Aussage ist ähnlich wie die Falschaussage 2, welche beschreibt, an wen sich die Unterstützungskasse richten würde. Nun die Frage, für wen sich die Unterstützungskasse lohnt.

Bei der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse lohnt sich das vor allem für die Versicherungen, da diese bei höheren Beiträgen auch höhere Provisionen nehmen können. Die Stiftung Warentest fand in einer Analyse heraus, das bei bAV Tarifen bis zu 30 % der monatlich eingezahlten Beiträge für verschiedene Kosten genommen werden. Diese Kosten können durch die niedrigen Renditen nie mehr erwirtschaftet werden.

Das Argument der Versicherungen, mit der Unterstützungskasse zahlen Sie keine Steuern auch über dem Freibetrag, ist für Besserverdiener eher noch gefährlich, schließlich kommen Sie dann noch mehr in die Renditefalle.

Aber in welchem Fall und für wen lohnt sich die Unterstützungskasse denn jetzt wirklich? Die pauschal dotierte Unterstützungskasse lohnt sich für alle Einkommensstufen, da diese durch die Verzinsung ab dem ersten Euro und die deutlich niedrigeren Kosten sowie höhere Rendite im Vergleich zu einer Lösung mit einer Versicherung immer profitieren.

Falschaussage 7: In der Regel ist es nicht möglich, seine Beiträge zu reduzieren.

Dies kommt auf den jeweiligen Fall an, es ist jedoch möglich, die Beiträge der Entgeltumwandlung zu ändern, solang dies vom Mitarbeiter gewünscht ist und dieser den Arbeitgeber damit beauftragt hat.

Falschaussage 8: Verträge sind nicht portierbar

Das ist richtig und ist auch kein Nachteil. Schließlich ist die betriebliche Altersvorsorge kein Individualvertrag, sondern im Rahmen des Arbeitsvertrags und dieser wird schließlich auch nicht zum nächsten Unternehmen mitgenommen.

Im Grunde genommen heißt das: Jedes Unternehmen sorgt für den bei ihm verbrachten Lebensabschnitt für den Mitarbeiter vor. Geht man dann in Rente, bekommt man von jedem Unternehmen den erwirtschafteten Betrag ausgezahlt.

Beispielsweise, wenn in drei verschiedenen Unternehmen gearbeitet wurde, kommen in der Rente jeden Monat vier Buchungen auf das Konto, einmal von der gesetzlichen Rente und dann jeweils von jedem Unternehmen die Betriebsrente, die in der vergangenen Arbeitszeit erwirtschaftet wurde. Da bei der Unterstützungskasse von den Anwärtern keine Kosten gezahlt werden und ab dem ersten Euro die Betriebsrente verzinst wird, ist der Arbeiter dadurch auch nicht benachteiligt oder hat einen finanziellen Schaden.

Bei den Versicherungslösungen ist der Fall genau umgekehrt. Hier zahlt der Anwärter jeweils Kosten und Abschlussprovisionen, sodass erst nach fünf Jahren wirklich für die Rente angespart wird. Würde hier bei jedem Unternehmen ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müssen, wäre es wirklich fatal, da viel mehr Kosten gezahlt werden müssten. Aus diesem Grund gibt es hier das Recht auf Portierbarkeit. Aus dem gleichen Grund ist das bei der Unterstützungskasse auch kein Nachteil.

Fazit

Bei einer genaueren Betrachtung ergibt sich ein ganz anderes Bild der Unterstützungskasse. Fälschlicher Weiße oftmals als die Steuersparhilfe für Besserverdienende hingestellt, kann diese in der Ausführung der pauschal dotierten Unterstützungskasse ein Werkzeug sein, um vor allem Angestellten mit geringem Einkommen eine Chance zu geben, ihre Rente zu erhöhen. Aus diesem Grund sind wir von Spartacus Advisors GmbH jeden Tag bemüht, die pauschaldotierte Unterstützungskasse als die einzig wahre Form der betrieblichen Altersvorsorge zu verbreiten.

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